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Artikel zum Thema: § 109a EStG

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29 Ergebnisse zum Thema "§ 109a EStG"
Ergebnisse 1 bis 3
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Kurz-Info: Ausweitung der Mitteilungspflicht gem. § 109a EStG

Mai 2026

Die Mitteilungspflicht (Meldepflicht) gem. § 109a EStG hat jedes Jahr elektronisch bis Ende Februar zu erfolgen und verpflichtet zur Mitteilung bestimmter Daten von natürlichen Personen, wenn diese im Vorjahr außerhalb eines Dienstverhältnisses bestimmte Leistungen erbracht...

Kurz-Info: Ausweitung der Mitteilungspflicht gem. § 109a EStG

Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2026

Februar 2026

Bis spätestens Ende Februar 2026 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2025 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als...

Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2026

Steuertermine

Januar 2026

Fälligkeiten und Fristen der wichtigsten Abgaben und Steuern.

Steuertermine
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