Artikel zum Thema: § 109a EStG
Kurz-Info: Ausweitung der Mitteilungspflicht gem. § 109a EStG
Mai 2026
Die Mitteilungspflicht (Meldepflicht) gem. § 109a EStG hat jedes Jahr elektronisch bis Ende Februar zu erfolgen und verpflichtet zur Mitteilung bestimmter Daten von natürlichen Personen, wenn diese im Vorjahr außerhalb eines Dienstverhältnisses bestimmte Leistungen erbracht...
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2026
Februar 2026
Bis spätestens Ende Februar 2026 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2025 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als...
Steuertermine
Januar 2026
Fälligkeiten und Fristen der wichtigsten Abgaben und Steuern.