Warum ein Erstgespräch der beste Start ist
Jedes erfolgreiche Partnerschaft beginnt mit einem offenen und ehrlichen Austausch. Egal ob Sie als Klein- oder Mittelbetrieb (KMU) Ihre Buchhaltung optimieren möchten, eine komplexe Umgründung planen, Fragen zur Immobilienbesteuerung haben oder als Freiberufler (Arzt, Rechtsanwalt) einen verlässlichen Partner suchen: Im Rahmen unserer Erstberatung nehmen wir uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen. Wir hören zu, bewerten Ihre Situation und zeigen Ihnen konkrete Handlungsspielräume auf – absolut transparent und zielgerichtet.
Gut vorbereitet in das erste Gespräch
Damit wir uns optimal auf Ihr Anliegen vorbereiten können, ist es hilfreich – je nach Fachgebiet –, einige Unterlagen zum Termin (oder vorab digital) mitzubringen:
- Für Unternehmen & Einnahmen-Ausgaben-Rechner:
Letzter Jahresabschluss / Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, aktuelle BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung). - Für Immobilieninvestoren:
Kaufverträge, Grundbuchauszüge oder Aufstellungen zu laufenden Vermietungen. - Für Freiberufler & Gründer:
Details zur geplanten Praxis-/Unternehmensstruktur oder bisherige Steuerbescheide.
Keine Sorge: Sollten Sie noch nicht alle Unterlagen zur Hand haben, ist das kein Hindernis – wir klären die Details gemeinsam im Gespräch.
Was Sie in der Erstberatung erwartet
01
Bestandsaufnahme
& Zuhören
02
Fachliche Ersteinschätzung
03
Aufzeigen von Potenzialen
04
Transparente Ausblick-Planung
Häufige Fragen vor dem ersten Termin
Ist das Erstgespräch bei Ihnen kostenpflichtig?
Das erste Kennenlernen und die strukturierte Erstbesprechung Ihrer Ausgangssituation im Rahmen unseres Erstgesprächs sind für Sie unkompliziert und kostenlos. Wir besprechen eventuelle Honorarstrukturen für weiterführende Ausarbeitungen stets im Vorfeld transparent.
Wo findet das Erstgespräch statt?
Standardmäßig begrüßen wir Sie persönlich in unserer Kanzlei im Herzen des 6. Bezirks in Wien (Mariahilf, Mollardgasse 54/Haus 2). Auf Wunsch ist nach Absprache auch ein digitales Erstgespräch via Videokonferenz möglich.
Muss ich direkt beim Erstgespräch einen Vertrag unterschreiben?
Nein, absolut nicht. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Orientierung. Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie den Weg gemeinsam mit unserer Kanzlei gehen möchten.